Artikel 11: Welche Produkte sind betroffen
- Produkte, die für den Einsatz in neuen oder bestehenden Anlagen bestimmt sind
- Verwendung dieser Produkte: Gewinnung, Aufbereitung, Speicherung oder Verteilung von Wasser für den menschlichen Gebrauch, das mit diesen Produkten in Kontakt kommt
- Wasser für den menschlichen Gebrauch: Wasser zum Trinken, Kochen, zur Zubereitung von Lebensmitteln oder für andere häusliche Zwecke in öffentlichen oder privaten Einrichtungen
Das Zulassungsverfahren
Das Zulassungsverfahren variiert je nach Risikogruppe oder Produktgruppe. Die folgenden Hauptpunkte, die nicht für alle Gruppen gelten, umfassen:
- Überprüfung der Zusammensetzung gemäß den neuen europäischen Positivlisten (Delegierte Verordnung 2024/367)
- Inspektion der Produktionsstätten
- Migrationstests bei unterschiedlichen Temperaturen und mit verschiedenen Wasserarten zur Überprüfung der in der Delegierten Verordnung 2024/368 geforderten Parameter
- Nachweis von nicht beabsichtigt eingebrachten Stoffen mittels Gaschromatographie-Massenspektrometrie
- Überprüfung relevanter Stoffe
- Bewertung des mikrobiellen Wachstums
- Jährliche Inspektion und teilweise Wiederholungsprüfung
Inkrafttreten und Übergangszeitraum
Ab 2027 müssen Produkte, die auf den EU-Markt gelangen, konform sein. Die Konformität muss durch eine akkreditierte und benannte Stelle gemäß dieser Richtlinie bestätigt werden. Benennungen wurden bisher noch nicht vergeben.
Die Richtlinie sieht vor, dass jeder Mitgliedstaat von einem Übergangszeitraum profitieren kann, dessen Dauer vom jeweiligen Land festgelegt wird – jedoch höchstens bis 2032. Dadurch dürfen Produkte, die vor dem 31. Dezember 2026 gemäß nationalem Recht zugelassen wurden, für den festgelegten Zeitraum weiterhin im jeweiligen Land in Verkehr gebracht werden.