Im Juni hat der Rat der Europäischen Union die neue Spielzeugsicherheitsverordnung verabschiedet, die die bisherige Richtlinie 2009/48/EG ersetzen wird. Diese Verordnung stellt einen bedeutenden Fortschritt dar, da sie strengere Anforderungen sowie erweiterte Verantwortlichkeiten für alle Akteure der Branche – Hersteller, Importeure und Händler – einführt. Sie tritt 30 Monate nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Zentrale Neuerungen der Verordnung
Die neue Regelung verfolgt das Ziel, die Sicherheit von Spielzeug zu erhöhen, mit besonderem Fokus auf zwei Hauptbereiche:
1. Chemische Sicherheitsanforderungen
Die Verordnung führt striktere und automatische Verbote gefährlicher Stoffe ein:
- Verbotene Stoffe: Automatisch verboten werden alle Stoffe, die als:
- CMR (karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch),
- endokrine Disruptoren,
- atemsensibilisierend oder
- Neurotoxisch oder organspezifisch toxisch Diese Verbote gelten, sobald die Substanz gemäß der CLP-Verordnung (Verordnung 1272/2008) entsprechend eingestuft wird.
- Zulässige Spuren: Spuren dieser Stoffe sind nur dann zulässig, wenn ihre technische Unvermeidbarkeit nachgewiesen werden kann, gemäß anerkannten Herstellungspraktiken und unter Beachtung des ALARA-Prinzips (As Low As Reasonably Achievable – so gering wie vernünftigerweise erreichbar).
- PFAS-Verbot: Ein generelles Verbot aller per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) in Spielzeug wird eingeführt.
- Bisphenole: 34 von der ECHA als gefährlich eingestufte Bisphenole werden ausdrücklich verboten, auch wenn sie noch nicht formell klassifiziert sind.
- Strengere Migrationsgrenzwerte: Neue, verschärfte Grenzwerte gelten für die Migration von Blei, Quecksilber, Chrom VI, Arsen sowie Bisphenol A (BPA).
2. Neue Anforderungen für vernetzte und digitale Spielzeuge
Angesichts der zunehmenden Verbreitung „smarter“ Spielzeuge enthält die Verordnung spezielle Vorgaben zur digitalen Sicherheit und zum Datenschutz:
- Einhalten spezieller Rechtsvorschriften: Spielzeuge mit risikobehafteten KI-Komponenten müssen der KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) entsprechen.
- Zudem wird die Einhaltung folgender Vorschriften gefordert:
- Cyberresilienz-Gesetz (in Kraft ab 10. Dezember 2024, anwendbar ab 11. Dezember 2027),
- Richtlinie über Funkanlagen (2014/53/EU) im Hinblick auf Datenschutz und Privatsphäre.
- Strengere Konformitätsbewertung: Spielzeuge mit Mikrofonen, Kameras oder Ortungsfunktionen unterliegen einer intensiveren Konformitätsprüfung.
3. Verpflichtender Digitaler Produktpass (DPP)
Eine der bedeutendsten Neuerungen ist die Einführung des Digitalen Produktpasses (DPP), der die bisherige EU-Konformitätserklärung ersetzt.
- Inhalt: Der DPP muss grundlegende Informationen wie die CE-Kennzeichnung, chemische Sicherheitsdaten sowie Verweise auf durchgeführte Prüfungen enthalten.
- Digitaler Zugang: Der Zugang erfolgt elektronisch, z. B. über einen QR-Code auf dem Spielzeug oder der Verpackung.
- Automatisierte Überprüfung: Der DPP wird bei der Zollabfertigung automatisch geprüft – über die IT-Systeme der EU-Zollbehörden, was Kontrollen erleichtert und die Einhaltung sicherstellt.
4. Weitere wichtige Aktualisierungen
- Strengere Lärmbegrenzungen
- Vorschriften für gebrauchtes Spielzeug
- Anpassungen bei Warnhinweisen
Was jetzt zur Einhaltung zu tun ist
- Aktualisierung der chemischen Risikobewertung
- Vorbereitung des Digitalen Produktpasses (DPP)
- Frühzeitige Berücksichtigung von KI- und Cybersicherheitsanforderungen
- Ergänzung fehlender Prüfverfahren
Eine frühzeitige und sorgfältige Vorbereitung ist entscheidend, um den neuen Herausforderungen gerecht zu werden und sicherzustellen, dass die Produkte in einem sich wandelnden regulatorischen Umfeld marktreif und konform sind.