Im Amtsblatt der Europäischen Union wurde die Verordnung (EU) 2025/2509 über die Sicherheit von Spielzeug veröffentlicht, mit der die Richtlinie 2009/48/EG formell aufgehoben wird.
Die Verordnung führt einen unmittelbar anwendbaren Rechtsrahmen in der gesamten EU ein und berücksichtigt die wissenschaftlichen und technologischen Entwicklungen im Bereich der Spielzeugsicherheit. Zu den zentralen Elementen zählen verschärfte Anforderungen an die chemische Sicherheit, aktualisierte Pflichten zur Risikobewertung, eine verbesserte Rückverfolgbarkeit durch digitale Instrumente sowie die ausdrückliche Berücksichtigung von Spielzeug mit digitalen Funktionen.
Es ist eine Übergangsfrist vorgesehen; die vollständige Anwendung ist für August 2030 geplant, um Wirtschaftsakteuren und Konformitätsbewertungsstellen ausreichend Zeit zur Anpassung an die neuen Anforderungen zu geben.
MTIC InterCert verfolgt die Umsetzung der Verordnung (EU) 2025/2509 sowie deren Wechselwirkungen mit bestehender und künftiger EU-Produktgesetzgebung.
Weitere Informationen werden bereitgestellt, sobald harmonisierte Normen und Umsetzungsdetails veröffentlicht werden.



